Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 gefasst. Der Beschluss zur ersten Offenlage des Planentwurfs (1. Anhörung) erfolgte am 22. März 2024 durch die Verbandsversammlung. Vom 15. April bis 15. Juni 2024 konnten die Träger öffentlicher Belange Stellung zum 1. Anhörungsentwurf nehmen. Die Öffentlichkeit hatte im Zeitraum vom 06. Mai bis 30. Juni 2024 die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen zum 1. Anhörungsentwurf wurden geprüft und abgewogen. Der Planentwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025 wurde entsprechend überarbeitet und Anfang 2025 dem politischen Gremium des Regionalverbandes vorgestellt und im Gremium diskutiert.
Der 2. Anhörungsentwurf und die Durchführung des zweiten formellen Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 für die Region Ostwürttemberg (Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis) wurden am 26. Februar 2025 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg in öffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen.
Unterlagen des 2. Anhörungsentwurf:
Zusätzliche Informationen und zweckdienliche Unterlagen zum 2. Anhörungsentwurf:
Die Geodaten zu den Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 (Koordinatensystem: ETRS89 / UTM Zone 32N (EPSG:25832) finden Sie unter:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Geodaten nur zur Nutzung für die zweite Anhörung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalplans Ostwürttemberg zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe an Dritte und zweckentfremdete Nutzungen sind nicht erlaubt. Bezugsmaßstab der Daten ist 1:50.000 und daher gebietsscharf und nicht parzellenscharf zu lesen. Ein Zoomen auf andere Maßstäbe ist sachlich nicht korrekt und führt durch Generalisierungseffekte unter Umständen zu fehlerhaften Ergebnissen.
Im Rahmen der förmlichen Anhörung haben die Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 10. April bis 23. Mai 2025 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum zweiten Planentwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025 abzugeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit startet am 23. April und endet am 23. Mai 2025. In diesem Rahmen können Bürgerinnen und Bürger ebenfalls ihre Stellungnahmen einreichen.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Beteiligungszeiträume für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgen u.a. über eine Beteiligungsplattform.
Hier gelangen Sie zur Beteiligungsplattform der Teilfortschreibung Windenergie 2025 – 2. Anhörung.
Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie unter:
Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Regionalverband Ostwürttemberg hat zu Beginn der zweiten Offenlage (Anhörung) der Teilfortschreibung Windenergie 2025 eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger der Region und Umgebung ausgerichtet. Die Veranstaltung fand am vergangenen Mittwochabend in der Stadthalle Aalen statt und war mit 220 Teilnehmenden gut besucht.
Der Verbandsvorsitzende Gerhard Kieninger erläuterte zu Beginn die Hintergründe des aktuellen Teilregionalplans. Allgemeine Informationen zum Planverfahren sowie weitere Informationen zu den Ergebnissen der ersten Anhörung und den Anpassungen der Windenergiegebietskulisse im zweiten Anhörungsentwurf wurden von Franka Zanek, der Verbandsdirektorin, dargelegt. In der allgemeinen Fragerunde konnten die interessierten Bürgerinnen und Bürger Fragen zum Verfahren äußern. Anschließend wurde an vier Informationspunkten im Detail auf die einzelnen Gebietsanpassungen und Vorranggebiete des zweiten Anhörungsentwurfs eingegangen. Hier konnten die Teilnehmenden konkrete Fragen zu den Gebieten stellen und ihre Anregungen platzieren.
Wir freuen uns, dass viele Interessierte die Informationsveranstaltung besucht haben und umfangreicher Austausch stattgefunden hat. Weiterhin stehen wir für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.
1. Anhörung der Teilfortschreibung Windenergie 2025 – abgeschlossenes Beteiligungsverfahren
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat in ihrer Sitzung am 22. März 2024 die erste Offenlage zum Planentwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025 mehrheitlich beschlossen. Das formale Beteiligungsverfahren wurde im Frühjahr 2024 durchgeführt: Die Träger öffentlicher Belange konnten im Zeitraum von 15. April bis 15. Juli 2024 Stellungnahmen zum Planentwurf abgeben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 06. Mai bis 30. Juni 2024 statt. In diesem Rahmen konnte die Bevölkerung ebenfalls ihre formalen Stellungnahmen einreichen. Im Herbst / Winter 2024 wurden alle eingegangenen Stellungnahmen zum 1. Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025 bearbeitet und abgewogen. Auf Grundlage dessen wurde der 2. Anhörungsentwurf erarbeitet (s.o.).
Das 1. Anhörungsverfahren wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung am 26. Februar 2025 abgeschlossen.
Hinweis: Alle Stellungnehmer und Stellungnehmerinnen erhalten zu Beginn der 2. Offenlage eine persönliche Benachrichtigung über die Abwägung ihrer Stellungnahme.
Die Beteiligungsunterlagen des 1. Anhörungsentwurf sind nachfolgend einseh- und downloadbar:
Zusätzliche Informationen:
Aalen
Abtsgmünd
Adelmannsfelden
Bartholomä
Böbingen a.d. Rems
Bopfingen
Dischingen
Durlangen
Ellenberg
Ellwangen (Jagst)
Eschach
Essingen
Gerstetten
Giengen a.d. Brenz
Göggingen
Gschwend
Heidenheim a.d. Brenz
Herbrechtingen
Hermaringen
Heubach
Heuchlingen
Hüttlingen
Iggingen
Jagstzell
Kirchheim am Ries
Königsbronn
Lauchheim
Leinzell
Lorch
Mögglingen
Mutlangen
Nattheim
Neresheim
Neuler
Niederstotzingen
Obergröningen
Oberkochen
Rainau
Riesbürg
Rosenberg
Ruppertshofen
Schechingen
Schwäbisch Gmünd
Sontheim a.d. Brenz
Spraitbach
Steinheim am Albuch
Stödtlen
Täferrot
Tannhausen
Unterschneidheim
Waldstetten
Westhausen
Wört
Als Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 am 06. Mai hat der Regionalverband Ostwürttemberg drei Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Die Veranstaltungen fanden in Ellwangen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim statt.
Im allgemeinen Teil der Veranstaltungen erläuterte Franka Zanek, Verbandsdirektorin des Regionalverbands Ostwürttemberg, die Hintergründe und den Ablauf des aktuellen Planverfahrens. Jürgen Quentin, Referent der Fachagentur Windenergie an Land, gab in seinem Vortrag einen Überblick über Windenergieanlagen in Deutschland und den aktuellen technischen Stand dieser Anlagen. In jeweils anschließenden Fragerunden konnten die interessierten Bürgerinnen und Bürger Fragen dazu stellen. Im nachfolgenden Teil der Veranstaltungen wurde an Informationspunkten auf die einzelnen geplanten Vorranggebiete eingegangen. Hier konnten die Teilnehmenden konkrete Fragen zu den Gebieten stellen und ihre Anregungen dazu platzieren.
Die Präsentation des externen Referenten Jürgen Quentin können Sie hier einsehen.
Eine Aufzeichnung des allgemeinen Teils der Bürgerinformationsveranstaltung Schwäbisch Gmünd können Sie hier einsehen. Wir entschuldigen uns für technische Mängel in der Aufnahme.
Teil 1: Begrüßung, Einführung
Teil 2: Informationen zum bisherigen Verfahren und der Planung mit Fragrunde
Teil 3: Überblick zu Windenergieanlagen in Deutschland und aktueller Stand der Technik von Windenergieanlagen mit abschließender Fragerunde
Wir freuen uns, dass die Veranstaltungen auf reges Interesse gestoßen sind und stehen weiterhin für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.
Mit einer Vielzahl neuer Gesetzespakete und -änderungen auf Bundes- und Landesebene wurden in den vergangenen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Energiewende bereitet.
Ein Grundstein der Energiewende stellt die Nutzung erneuerbarer Energien dar. Aus diesem Grund wurden mit dem am 01. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erstmalig verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land definiert. Ziel ist es, bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 2% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die Windenergienutzung an Land zu sichern. Dafür soll jedes Bundesland einen festgelegten prozentualen Anteil seiner jeweiligen Landesfläche (sogenannte Flächenbeitragswerte) als Windenergiegebiete ausweisen.
In Baden-Württemberg beträgt der verbindliche Flächenbeitragswert, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist, 1,8% der Landesfläche. Durch die Regionale Planungsoffensive, die am 17. März 2022 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg gestartet wurde, wurden die auf Landesebene geltenden Rahmenbedingungen zur Erreichung des Flächenziels festgelegt und im Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) verankert: Demnach sollen die Träger der Regionalplanung – die 12 Regionalverbände des Landes Baden-Württemberg – jeweils 1,8% ihrer Regionsfläche (= verbindliche Teilflächenziele) als Windenergiegebiete bis zum 31. September 2025 ausweisen und diese bis zum genannten Stichtag als Satzung beschließen lassen.
Überblick zur Windenergie an Land – Umweltbundesamt
Windenergie: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
FAQ Windenergie: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Veröffentlichungen der Fachagentur Wind und Solar
Wissensportal der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH Erneuerbare BW