Teilfortschreibung Windenergie 2025

des Regionalplans Ostwürttemberg

Von der Flächenreservierung zum Windpark: die Rolle der Regionalverbände

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1. Anhörung der Teilfortschreibung Windenergie 2025 – formelles Beteiligungsverfahren

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Planentwurf der Teilfortschreibung fertiggestellt. In ihrer Sitzung am 22. März 2024 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg die erste Offenlage zum Planentwurf beschlossen.

Unterlagen des 1. Anhörungsentwurf:

Zusätzliche Informationen:

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erfolgen über eine Beteiligungsplattform. Hier gelangen Sie zur Beteiligungsplattform der Teilfortschreibung Windenergie 2025.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Beteiligungszeiträume für Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit.
Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie unter:

 

1. Anhörung der Teilfortschreibung Windenergie 2025 – Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Planentwurf der Teilfortschreibung Windenergie – bestehend aus Plansätzen, Lageplan, Begründung und Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen – können von Montag, 06. Mai 2024 bis einschließlich Sonntag, 30. Juni 2024 zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann online unter www.ostwuerttemberg.org eingesehen und abgerufen werden.

Die gesamten Unterlagen liegen von Montag, 06. Mai 2024 bis einschließlich Freitag, 28. Juni 2024 zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann bei den folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

Regionalverband Ostwürttemberg, Haus der Region, Bahnhofplatz 5, 73525 Schwäbisch Gmünd
Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Mi und Fr 8.30 – 12 Uhr.

Landratsamt Ostalbkreis, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, Vorzimmer des Landrats, Zimmer Nr. 475
Sprechzeiten: Mo. 8.15 – 11.45 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Di. 14.00 – 16.00 Uhr, Mi. 8.15 – 11.45 Uhr, Do. 8.15 – 11.45 und 14.00 – 18.00 Uhr, Fr. 8.15 – 11.45 Uhr.

Landratsamt Heidenheim, Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim, Haus A, EG, Infothek,
Sprechzeiten: Mo. 8.00 – 11.30 u. 14.00 – 16.00 Uhr, Di. u. Mi.  8.00 – 11.30 Uhr, Do. 8.00 – 11.30 u. 14.00 – 17.30 Uhr, Fr. 8.00 – 11.30 Uhr.

Zu dem Planentwurf (Plansätze, Lageplan), dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Ostwürttemberg bis spätestens 30. Juni 2024 schriftlich, per E-Mail an erneuerbare@ostwuerttemberg(dot)org, elektronisch über die Beteiligungsplattform https://beteiligung-regionalplan.de/ostwuerttemberg-wind oder zur Niederschrift Stellung nehmen.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband Ostwürttemberg prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Die in diesem Verfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 12 Abs. 1 LplG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes Ostwürttemberg (www.ostwuerttemberg.org/datenschutzerklaerung/) verarbeitet. Dort sind u.a. nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde dargestellt. Die Datenschutzerklärung liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.

Impressionen und Unterlagen der Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der 1. Anhörung der Teilfortschreibung Windenergie 2025 am 06., 07. und 08. Mai 2024

Als Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie 2025 am 06. Mai hat der Regionalverband Ostwürttemberg drei Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Die Veranstaltungen fanden in Ellwangen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim statt.

Im allgemeinen Teil der Veranstaltungen erläuterte Franka Zanek, Verbandsdirektorin des Regionalverbands Ostwürttemberg, die Hintergründe und den Ablauf des aktuellen Planverfahrens. Jürgen Quentin, Referent der Fachagentur Windenergie an Land, gab in seinem Vortrag einen Überblick über Windenergieanlagen in Deutschland und den aktuellen technischen Stand dieser Anlagen. In jeweils anschließenden Fragerunden konnten die interessierten Bürgerinnen und Bürger Fragen dazu stellen. Im nachfolgenden Teil der Veranstaltungen wurde an Informationspunkten auf die einzelnen geplanten Vorranggebiete eingegangen. Hier konnten die Teilnehmenden konkrete Fragen zu den Gebieten stellen und ihre Anregungen dazu platzieren.

Die Präsentation des externen Referenten Jürgen Quentin können Sie hier einsehen.

Eine Aufzeichnung des allgemeinen Teils der Bürgerinformationsveranstaltung Schwäbisch Gmünd können Sie hier einsehen. Wir entschuldigen uns für technische Mängel in der Aufnahme.

Teil 1: Begrüßung, Einführung

Teil 2: Informationen zum bisherigen Verfahren und der Planung mit Fragrunde

Teil 3: Überblick zu Windenergieanlagen in Deutschland und aktueller Stand der Technik von Windenergieanlagen mit abschließender Fragerunde

Wir freuen uns, dass die Veranstaltungen auf reges Interesse gestoßen sind und stehen weiterhin für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung.

Hintergrund der Teilfortschreibung Windenergie 2025

Mit einer Vielzahl neuer Gesetzespakete und -änderungen auf Bundes- und Landesebene wurden in den vergangenen Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Energiewende bereitet.

Ein Grundstein der Energiewende stellt die Nutzung erneuerbarer Energien dar. Aus diesem Grund wurden mit dem am 01. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erstmalig verbindliche Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land definiert. Ziel ist es, bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 2% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die Windenergienutzung an Land zu sichern. Dafür soll jedes Bundesland einen festgelegten prozentualen Anteil seiner jeweiligen Landesfläche (sogenannte Flächenbeitragswerte) als Windenergiegebiete ausweisen.

In Baden-Württemberg beträgt der verbindliche Flächenbeitragswert, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist, 1,8% der Landesfläche. Durch die Regionale Planungsoffensive, die am 17. März 2022 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg gestartet wurde, wurden die auf Landesebene geltenden Rahmenbedingungen zur Erreichung des Flächenziels festgelegt und im Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) verankert: Demnach sollen die Träger der Regionalplanung – die 12 Regionalverbände des Landes Baden-Württemberg – jeweils 1,8% ihrer Regionsfläche (= verbindliche Teilflächenziele) als Windenergiegebiete bis zum 31. September 2025 ausweisen und diese bis zum genannten Stichtag als Satzung beschließen lassen.