Die Regionalverbände haben mit der Landesregierung die regionale Planungsoffensive vereinbart, nach der jede Region 1,8% ihrer Fläche im Regionalplan ausweist, damit dort Windenergieanlagen gebaut werden können und zusätzlich mindestens 0,2 % der Regionsfläche ausgewiesen werden, damit dort Photovoltaikanlagen im Freiraum entstehen können. Dementsprechend hat der Regionalverband Ostwürttemberg Ende 2022 beschlossen, zwei Teilregionalpläne Windenergie sowie Solarenergie aufzustellen, bis Ende 2023 einen Anhörungsentwurf zu beschließen und bis September 2025 die Teilpläne als rechtswirksame Satzung zu verabschieden (vgl. DS-36/2022). Damit sollen die gesetzlichen Vorgaben von Bund (Windflächenbedarfsgesetz, WindanLandGesetz, Klimaschutzgesetz, Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz, Baugesetzbuch usw.) und Land (Landesplanungsgesetz, Klimaschutzgesetz usw.) erfüllt und umgesetzt werden.
Die Region Ostwürttemberg hat bereits 2001 und 2014 Teilregionalpläne mit Vorranggebieten für die Windenergienutzung auf den Weg gebracht und war damit Vorreiter im Land für den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Im Teilregionalplan für die Nutzung erneuerbarer Energien von 2014, der im Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplan 2035 enthalten ist, sind 3.223 ha in den 20 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie und damit bereits 1,5 % der Regionsfläche mit Vorranggebieten festgesetzt. Das bedeutet, dass noch ca. 0,3 % der Regionsfläche und damit mind. 650 ha als Vorranggebiet für die Windenergienutzung festgelegt werden müssen, um das vorgegebene Flächenziel von 1,8% der Fläche zu erreichen.
Für FF-PV hat der Regionalverband Ostwürttemberg durch die Regelungen in der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien 2014 sowie die Handreichung zur Beurteilung der Realisierungsmöglichkeiten von Freiflächen-PV (gemäß des Regionalplans Ostwürttemberg 2010) Steuerungsklarheit geschaffen. Mit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 (Anhörungsentwurf) wurde viel mehr Raum für FF-PV geschaffen. Dies geschieht durch die Festlegung von Vorbehaltsgebieten für FF-PV sowie durch Öffnungen in bestimmten Freiraumfestlegungen. Somit hat der Regionalverband bereits große Perspektiven für die Nutzung erneuerbarer Energien in der Region eröffnet.
Das erklärte Ziel des Regionalverbandes ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien auch weiterhin natur- und raumverträglich zu gestalten und sehr stark zu unterstützen. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Investoren, Unternehmen, Projektierer und Kommunen und sparen Kosten, denn die festgelegten Flächen sind auf ihre Nutzungsmöglichkeit auf regionaler Ebene geprüft.
Obgleich der Gesamtentwurf des Regionalplans2035 bereits umfangreiche Vorbehaltsgebiete enthält, auf denen in der freien Fläche Photovoltaikanlagen (FF-PV) gebaut werden können, wird die vorgesehene Teilfortschreibung Solarenergie weitere Öffnungen und Vorranggebiete für Freiflächen-PV-Anlagen enthalten. Berücksichtigt wird in diesem neuen Plan beispielsweise auch die gesetzliche Privilegierung von FF-PV entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenstrecken.
Infoblatt 4 – Vorinformationen zur Teilfortschreibung Solarenergie
Die Nutzung der Windenergie soll in den Bereichen erfolgen, in denen eine ausreichende Windhöffigkeit besteht. Gleichzeitig sollen sensible Landschaftsräume, die als Bild unserer heimatlichen Kulturlandschaft, für den Natur- und Artenschutz, aber auch für die Erholung der Bevölkerung wichtig sind, geschont werden. Dazu wird in den Planungsverfahren ein großes Augenmerk auf der Abstimmung mit den Fachbehörden und den Kommunen, aber auch in der Beteiligung der Bürgerschaft liegen.
Sobald der Regionalverband eine Flächenkulisse anhand eines Kriterienkatalogs erarbeitet hat, wird er sich zunächst informell mit den Städten und Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern austauschen und daraufhin die Flächen vertieft beurteilen und eingrenzen. Offiziell wird voraussichtlich zu Beginn 2024 eine offizielle Anhörung der Öffentlichkeit und der sogenannten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Infoblatt 3 – Vorinformationen zur Teilfortschreibung Windenergie
Was hat der Regionalverband Ostwürttemberg in Bezug auf Erneuerbare Energien bzw. die Teilfortschreibungen schon diskutiert bzw. beschlossen?
[s. Tabelle am Ende der Seite]
Was sind die Meilensteine der Regionale Planungsoffensive?
Was sind die Planhinweiskarten und wie sind sie zu betrachten?
Die Planhinweiskarten waren ein erster Meilenstein der Regionale Planungsoffensive, um Gebiete darzustellen, wo Projekte erneuerbarer Energien hinsichtlich der Festlegungen der Regionalpläne bereits möglich sind. Die Planhinweiskarten für Wind und Solar des Regionalverbands Ostwürttemberg stellen lediglich die aktuelle Planungslage (auf Basis des Regionalplans Ostwürttemberg 2010) dar. Sie berücksichtigen weder rechtskräftige Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden noch artenschutzrechtliche, denkmalschutzrechtliche und luftverkehrsrechtliche Belange. Falls Sie ein konkretes Vorhaben haben, wenden Sie am besten an uns.
Was ist gemäß des Regionalplans Ostwürttemberg 2010 in Bezug auf Vorhaben der erneuerbaren Energien möglich?
Außer der Planhinweiskarten (s.o.), die im Rahmen der Regionale Planungsoffensive gestellt waren, gibt es für FF-PV Vorhaben eine Handreichung zur Beurteilung der Realisierungsmöglichkeiten von Freiflächen-PV, die eine detailliertere Einschätzung samt Karten anbietet.
Wie hat sich der rechtliche Rahmen für erneuerbare Energien im letzten Jahr verändert?
Im Infoblatt 1 wird ein tabellarischer Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen gegeben:
Infoblatt 1 – Regionale Planungsoffensive_Gesetzliche Änderungen
Wie sieht der Regionalverband Ostwürttemberg Dachflächenpotenzial für Photovoltaik?
Die Region Ostwürttemberg weist großes Potenzial für Dachflächen-PV auf, laut dem Energieatlas des Landes liegt es sogar bei ca. 88%. In der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien von 2014 ist der Ausbau von PV vorrangig auf Dächer verankert. Auch im neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sind Pflichten zur Installation von PV an neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen verankert.
Wie sollte ich vorgehen mit meinem Vorhaben erneuerbare Energie?
Das Informationsschreiben des Städtetags, des Gemeindetags und der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg zu den Auswirkungen der §§ 19, 20 und 21 KlimaG auf die kommunale Bauleitplanung vom 22.03.2023 bietet hier einen guten Überblick über die neue gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Empfehlungen, wie generell mit Vorhaben für Wind und FF-PV umzugehen ist.
An wen sollte ich mich mit meinem Vorhaben erneuerbare Energie wenden?
Gerne können Sie dem Regionalverband Ostwürttemberg bewertungsfähige Unterlagen bzw. Ausführungen per E-Mail an info@ostwuerttemberg.org zusenden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung der Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beachten Sie bitte, dass derzeit von der Verbandsverwaltung noch keine Aussagen zu konkreten eigenen Flächenausweisungen in den Teilfortschreibungen getroffen werden können, da dies der derzeitige Arbeitsstand noch nicht erlaubt.
Gnannenweiler © RVOW
Handreichung zur Beurteilung der Realisierungsmöglichkeiten von Freiflächen-PV (gemäß des Regionalplans Ostwürttemberg 2010)
Thema | Sitzung | Gremium* | Drucksache |
Konzept Freiflächenphotovoltaik, weiteres Vorgehen, zur Vorberatung | 27.05.2020 | PA | DS-06 PA/2020 |
Gesamtfortschreibung Regionalplan
Vorgehen Teilkonzept Freiflächen-Photovoltaik |
24.07.2020 | VV | DS-11 VV/2020 |
Gesamtentwurf des Regionalplans 2035 (Öffnung von Vorranggebieten Landwirtschaft sowie Regionalen Grünzügen für kleinflächige
Freiflächen-Photovoltaikanlagen) |
29.04.2022 | PA | DS-07/2022, 4. Ergänzung |
Gesamtentwurf des Regionalplans 2035 (Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen, Ausnahmeregelung für Windenergieanlagen und FF-PV in den Freiraumfestlegungen) | 22.07.2022 | VV | DS-07/2022, 6. Ergänzung |
Änderungsanträge zum Regionalplan 2035 (Ausnahmeregelung in Grünzügen) | 22.07.2022 | VV | DS-24/2022 |
Regionale Planungsoffensive Erneuerbare Energien:
– Stand der Umsetzung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien 2014 – Dachflächenpotenzial für die Photovoltaiknutzung in der Region – Teilregionalplan Erneuerbare Energien (Windkraft und Solarenergie) 2023 |
05.10.2022 | PA | DS-26/2022 |
Informationen zu aktuellen Gesetzesverfahren:
– Landesplanungsgesetz Entwurf 2022 – Klimaschutz und Klimaanpassungsgesetz |
02.12.2022 | VV | DS-35/2022 |
Beschluss der Aufstellung der Teilregionalpläne für Erneuerbare Energien | 02.12.2022 | VV | DS-36/2022 |
Flurbilanz 2022 und Vorgehen im Regionalplanentwurf (Ausnahmeregelung für FF-PV) | 22.03.2023 | PA | DS-09/2023 |
Regionalplan – Teilfortschreibungen Erneuerbare Energien: Stand der Planung (gesetzlicher Rahmen und Flächenzielerreichung, Verfahrensstand, nächste Schritte) | 22.03.2023 | PA | DS-08/2023 |