Ohne Energie geht nichts. Daher ist es eine der wichtigsten Aufgabenstellungen moderner Industriestaaten, die künftige Energieversorgung zu sichern. Eine besondere Herausforderung ist es dabei, den steigenden Energiebedarf zu decken und gleichzeitig unabhängiger von Energieeinfuhren zu werden.
Energie muss erzeugt, transportiert und verteilt werden. Dies sind immer auch regionale Fragestellungen, die nicht auf ein Gemeindegebiet beschränkt zu beantworten sind. Wegen ihrer überörtlichen Bedeutung und Wirkung müssen daher immer wieder gemeinsame Lösungen auf regionaler Ebene gefunden werden.
Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Mai 2012 wurde beschlossen, alle in den Regionalplänen bisher festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete für Windenergie gesetzlich aufzuheben. Zukünftig sollen in den Regionalplänen nur noch Vorranggebiete für Windenergie ohne Ausschlusswirkung ausgewiesen werden, gleichzeitig wird die Planung auf einen zweiten Planungsträger, alle Städte und Gemeinden, gestützt.
Der Planungsausschuss hat daher am 20. Mai 2011 beschlossen, eine priorisierte und beschleunigte Teilfortschreibung Erneuerbare Energien durchzuführen. Ziel dieser Teilfortschreibung sollte es sein, anhand konkret definierter Ausschluss- und Abwägungskriterien ein möglichst konfliktfreies Planungskonzept für die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erstellen.
In mehreren abgestuften Planungsschritten, die unter anderem eine informelle Beteiligung, ein Expertengespräch Artenschutz und die formelle Beteiligung umfassten, wurde die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien erarbeitet und am 16. Oktober 2013 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen.
Veröffentlichung der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien