Manche Themen können nicht auf die Gesamtfortschreibung des Regionalplans warten und werden daher in Form von Teilfortschreibungen behandelt. In Ostwürttemberg wurden bisher für die Kapitel Rohstoffsicherung (in 2019) und Erneuerbare Energien (in 2014) Teilfortschreibungen durchgeführt.
Gemäß dem Klimaschutzgesetz des Landes sollen in den Regionalplänen künftig Gebiete in einer Größenordnung von mindestens zwei Prozent der Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik festgelegt werden, um das Klimaschutzziel der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat deshalb am 02.12.2022 Beschlüsse zur Aufstellung des Teilregionalplans Windkraft und des Teilregionalplans Solarenergie gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst (vgl. Anlage: DS36/2022).
Zu den Unterseiten der jeweiligen Teilfortschreibungen gelangen Sie hier