Satzungsbeschluss und Genehmigung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat am 17. Juli den neuen Regionalplan für Ostwürttemberg als Satzung verabschiedet. Der Regionalplan 2035 liegt aktuell dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Genehmigung vor.
Der als Satzung beschlossene Regionalplan 2035 umfasst folgende konsolidierte Fassung:
Hinweis: Bis zur Rechtskraft des Regionalplans 2035 nach Genehmigung durch die höhere Raumordnungsbehörde und der anschließenden Veröffentlichung gilt weiterhin der Regionalplan 2010.
Gesamtkonzept Regionalplan 2035
Der neue Regionalplan trifft Aussagen zu vielfältigen Themen. Die regionale Siedlungsstruktur wird die Raumkategorien, die Entwicklungsachsen und die Struktur der zentralen Orte aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 zusammenfassen, aber auch Vorschläge für den neuen LEP enthalten.
Das Kapitel Siedlungsentwicklung trifft Festsetzungen zur zukünftigen Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen der Kommunen und regelt die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Freiraumbelange werden durch Gebietsfestlegungen der vielfältigen Schutzfunktionen in Text und Karte dargestellt und damit gegen Beeinträchtigungen geschützt. Hierzu zählen Gebiete für die Bodenerhaltung, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Hochwasserschutz sowie regionale Grünzüge und Grünzäsuren. In diesen Zusammenhängen haben auch Klimafolgenanpassung und Klimaschutz einen hohen Stellenwert im neuen Regionalplan. Um den Einsatz erneuerbaren Energien in der Region voranzutreiben, werden auch Gebiete geplant und dargestellt, die sich aus regionalplanerischer Sicht besonders für eine Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaik eignen. Das Kapitel regionale Infrastruktur wird neben Standorten und Trassen für die Energiewirtschaft auch zentrale Aussagen zu allen Verkehrsthemen treffen, die von regionaler Bedeutung sind.
Ausgenommen aus der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2010 ist das Kapitel „Rohstoffsicherung“. Hierfür wurde bereits eine Teilfortschreibung durchgeführt, die seit dem 18. Januar 2019 rechtkräftig ist. Auch die Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ wird übernommen und durch das o.g. Freiflächen-Photovoltaik-Konzept ergänzt.
Für Sitzungsvorlagen und Beschlussfassungen, die die Regionalplanfortschreibung betreffen, besuchen Sie bitte unser Gremieninformationssystem.
Verfahrensablauf
Nach umfassender Grundlagenerarbeitung und Bestandsanalyse wurden für jeden der Themenkomplexe Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und Infrastruktur Einzelkonzepte erarbeitet, die zu einem räumlichen Gesamtkonzept zusammengefügt wurden. Im Sommer des Jahres 2021 führten wir eine informelle Beteiligung aller Städte und Gemeinden in der Region durch. Das räumliche Gesamtkonzept mit kartografischen Festlegungen (Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete) ergänzt durch einen Textteil mit den verbalen Festsetzungen in Plansätzen wurde von Anfang September 2022 bis Ende November 2022 in die formelle Beteiligung der öffentlichen Stellen, Kommunen, Verbände und Vereinigungen gegeben. Diese konnten zum Planwerk binnen drei Monaten eine Stellungnahme abgeben. Von Anfang November 2022 an erhielt die Öffentlichkeit einen Monat lang die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Regionalplanentwurf abzugeben. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 41 am 21.10.2022.
Die Verwaltung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat alle eingegangenen Stellungnahmen erfasst und ausgewertet.
Die Durchführung des 2. Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg sowie die zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs der Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 wurde von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg am 15. September 2023 beschlossen. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger Nr. 42 am 27.10.2023., über die Homepage des Landratsamtes Heidenheim und des Landratsamtes Ostalbkreis sowie über die Presse und die Website des Regionalverbandes.
Die Unterlagen der 2. Anhörung können Sie hier einsehen:
Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden erfasst und ausgewertet.
Am 21. Februar 2024 hat der Planungsausschuss des Regionalverbands eine erneute Änderung der Raumnutzungskarte in Heidenheim im Bereich Schlossberg und die Durchführung der 3. Offenlage in Form eines beschränkten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan 2035 für die Region Ostwürttemberg nach §9 Abs. 2 ROG, § 12 Abs. 3 LplG beschlossen.
Die Einwendungen der 2. und der 3. Anhörung wurden in die Überarbeitung des Regionalplanentwurfs integriert. Über die Änderungen wurde im Planungsausschuss und der Verbandsversammlung in mehrere Sitzungen beraten. Der überarbeitete Regionalplanentwurf und die Aufstellung über den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurde der Verbandsversammlung am 17.7.2024 vorgelegt und als Satzung beschlossen.
Die geänderten Planungsdokumente des Regionalplans Ostwürttemberg 2035, die zur Beteiligung gem. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz ausliegen, umfassen: