Der Regionalplan Ostwürttemberg 2010 ist seit dem 08. Januar 1998 in Kraft. Je älter ein Regionalplan ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Regionalplanänderungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher oder gesetzlicher Bedingungen nötig sind.
Das Verfahren zur Änderung eines Regionalplans richtet sich nach § 12 des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg (LplG 2003). Es sieht eine Beteiligung durch Gemeinden, Landkreisen und anderen öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts nach § 4 Abs. 3 des LPlG und anerkannten Naturschutzvereine vor. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit einzubeziehen. Das Beteiligungsverfahren endet durch Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands und wird nach der Genehmigung vom Wirtschaftsministerium (nun das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg) erst rechtskräftig mit der öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
Genehmigung: 25.02.2020 (rechtskräftig ab dem 13.03.2020)
Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht
Satzungsbeschluss: 22.11.2019
Genehmigung: 22.01.2020 (rechtskräftig ab dem 07.02.2020)
Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht
Satzungsbeschluss: 26.07.2019
Genehmigung: 31.03.2017 (rechtskräftig ab dem 28.07.2017)
Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht
Satzungsbeschluss: 18.11.2016
6. Regionalplanänderung „Gewerbegebiet Wasserfurche“, Lauchheim – Gesamtunterlagen
Genehmigung: 10.07.2015
Unterlagen der Regionalplanänderung zur öffentlichen Einsicht
Genehmigungsurkunde der Regionalplanänderung Oberkochen
Satzungsbeschluss: 22.11.2013
Genehmigung: 10.03.2003
Genehmigungsurkunde der 1. Regionalplanänderung „Interkommunales Gewerbegebiet Oberkochen-Königsbronn“
Satzungsbeschluss: 23.11.2001
Änderung des Regionalplans für das interkommunale Gewerbegebiet Oberkochen-Königsbronn