Regionalplanung

Landschaftsrahmenplan - Regionaler Biotopverbund

Regionaler Biotopverbund

Fortwährende Flächeninanspruchnahme durch Siedlung, Industrie und Verkehr sowie weit reichende Veränderungen in der Land- und Forstwirtschaft haben in den letzten Jahrzehnten zu drastischen Verkleinerungen und Zerschneidungen von Lebensräumen von Flora und Fauna geführt. Eine Verinselung der naturnahen Flächen in einer oftmals lebensfeindlichen Landschaft und eine Verringerung der Artenvielfalt sind die Folgen. Ein funktionsfähiger Biotopverbund wirkt diesem Trend entgegen. Dabei gilt es nicht nur, die naturnahen Restflächen dauerhaft zu sichern und zu entwickeln, sondern diese auch miteinander zu verbinden und zu erweitern. Denn Tier- und Pflanzenpopulationen sind i. d. R. nur dann dauerhaft überlebensfähig, wenn die Möglichkeit reger Austausch-, Ausbreitungs- und Wanderungsbewegungen besteht. Auch eine Reaktion auf Umweltschwankungen, wie z.B. auf Klimaänderungen, wird dadurch erleichtert. Der Biotopverbund dient also der Sicherung der für das Überleben von Tieren, Pflanzen, ihren Lebensgemeinschaften und Lebensräumen notwendigen räumlichen Voraussetzungen durch die Erhaltung, die Entwicklung und die Wiederherstellung von funktionsfähigen Verbundsystemen.

Gemäß dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ist der landesweite Biotopverbund im Rahmen der Landschaftsrahmenplanung weiter zu konkretisieren sowie durch Festlegungen im Regionalplan planungsrechtlich zu sichern (§ 10 bzw. §22 Abs. 4 NatSchG). Im Rahmen der Erstellung des Landschaftsrahmenplans Ostwürttemberg wurde ein Regionales Biotopverbundkonzept als Vertiefungsmodul zum Handlungsprogramm erarbeitet. Das Konzept wurde im März 2020 vom Planungsbüro hhp.raumentwicklung fertiggestellt.

Das Biotopverbundkonzept für die Region Ostwürttemberg beinhaltet Ziele und Maßnahmenvorschläge für die Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung der Offenland-Lebensräume sowie der Wildtierkorridore des Waldverbunds. Zielsetzung des regionalen Biotop-verbundes ist die Festlegung von Schwerpunktbereichen in der Region im Maßstab 1:50.000 (digital) sowie 1:100.000. Einer detaillierteren Betrachtung des Offenlandverbunds für die Standorttypen feucht, mittel, trocken sowie für die Wildtierkorridore wurde durchgeführt und jeweils in einer Karte dargestellt. Die Aspekte des Biotopverbunds wurden in der Karte des landschaftsplanerischen Entwicklungskonzepts zusammenfassend integriert.

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurde ein Ansatz entwickelt, welcher orientiert an der methodischen Vorgehensweise des Fachplans Landesweiter Biotopverbund die Anforderungen eines regionalen Biotopverbunds erfüllt. Hierzu wurden für den Offenland-Verbund:

  • regional bedeutsame Elemente und Verbundachsen des Biotopverbundes ermittelt, die erhalten, entwickelt und weiterentwickelt werden müssen sowie die Flächenkulisse für ihren Verbund dargestellt,
  • Defizitbereiche aufgezeigt, welche in ihrer Durchgängigkeit gefördert/ wiederhergestellt werden sollen (u.a. Barrieren innerhalb des Verbunds, Siedlungsengstellen)
  • eine regionsspezifische Zielartenliste erstellt.

Darüber hinaus wurden für den Waldverbund

  • Wildtierkorridore internationaler, nationaler und landesweiter Bedeutung dargestellt
  • regionale Wildtierkorridore ermittelt
  • signifikante Waldgebunde Zielarten ermittelt

Die methodische Vorgehensweise dabei ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Zunächst wurde grenzenübergreifende, naturschutzfachliche Grundlagendaten und übergeordnete Planungen zusammengestellt und ausgewertet. Unter Beteiligung einer Gruppe von regionalen Fachexperten (die Arbeitsgruppe „Raum und Landschaft“) und des behördlichen Naturschutzes wurde das Konzept inklusiv einer Zielartenliste ergänzt. Für das Offenland wird zwischen hochwertigen Kernräumen und Verbundräumen einschließlich der Verbindungselemente („Trittsteinbiotope“, oder Räume mit hoher Trittsteindichte) unterschieden. Für den Waldverbund wurden die überregional bedeutsamen Wildtierkorridore des Generalwildwegeplans des Landes durch regionalbedeutsame Wildtierkorridore ergänzt, welche gemeinsam mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg definiert wurden. Für beide wurden Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung zum Zweck der Sicherung, der Entwicklung und des Aufzeigens von Defizitbereichen definiert und im Entwicklungskonzept zusammengefasst integriert. Mehr zu der Methodik finden Sie hier.

 

Obwohl das Regionale Biotopverbundkonzept nicht rechtsverbindlich ist und keine direkten Auswirkungen hat, spielt es eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für Grünzüge und Grünzäsuren im Regionalplan. Außerdem ist es eine bedeutende Grundlage für den Umweltbericht zum Regionalplan. Darüber hinaus ist es als übergeordnetes Konzept ein wichtiges Fachkonzept für Genehmigungsbehörden der Landratsämter (v.a. die unteren Naturschutzbehörden) und Landschaftserhaltungsverbände sowie für die kommunale Planung.

Als Planungskonzept ist das Regionale Biotopverbundkonzept eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung, aber auch für die Umsetzung konkreter Biotopentwicklungsmaßnahmen. Dafür gibt es mehrere Fördermöglichkeiten, u.a. Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung, das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt, das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), und die Landschaftspflegerichtlinie.

Somit trägt das Regionale Biotopverbundkonzept dazu bei, das Ziel des Landesnaturschutzgesetzes zu erreichen, den Biotopverbund bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche auszubauen.

 

Nach der endgültigen Fertigstellung des Landschaftsrahmenplans wird ein förmliches Anhörungsverfahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 11 (2) NatSchG) durchgeführt und seine Endfassung als eigenständiges Planwerk inklusiv des Regionalen Biotopverbundkonzepts veröffentlicht. Der Text und die Karten des Regionalen Biotopverbundkonzepts in seiner noch nicht endgültigen Fassung finden Sie hier. Aufgrund des Verfahrenstandes können wir die Geodaten dafür noch nicht bereitstellen. Diese liegen jedoch den Biotopverbundbotschafterinnen der beiden Landkreise zur Verfügung.