Regionalplanung

Landschaftsrahmenplan

Regionalplanung

Landschaftsrahmenplan

Die Region Ostwürttemberg ist gemäß dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs (§ 11 NatSchG BW) verpflichtet, einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen und entsprechend der Entwicklung fortzuschreiben. Landschaftsrahmenpläne sind eigenständige Fachpläne bzw. Instrumente der Landschaftsplanung auf regionaler Ebene. Sie stellen Bestandsanalysen sowie Ziele und erforderliche Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung der Natur und Landschaft im Maßstab 1:100.000 dar.

Aussagen der Landschaftsrahmenpläne entfalten keine unmittelbare Rechtswirkung. Sie sollten aber, soweit erforderlich und geeignet, in die Regionalpläne aufgenommen werden. Die Inhalte werden erst rechtlich verbindlich, sobald und soweit sie im Regionalplan als Ziele und Grundsätze – in Abwägung mit den Raumansprüchen von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur – festgesetzt werden. Neben seiner Funktion als ökologische Informationsgrundlage für die Freiraumfestlegungen im Regionalplan ist er auch einer der wichtigsten Bestandsteile der strategischen Umweltprüfung des Regionalplans, worin die Umweltauswirkungen des Regionalplans beurteilt werden (§ 2a LplG bzw. § 8 ROG). Insoweit gibt es große Schnittstellen zwischen Landschaftsrahmenplan, Regionalplan und Umweltprüfung.

Große Schnittstellen liegen zwischen des Regionalplans, des Landschaftsrahmenplans und der Umweltprüfung

Außerdem ist der Landschaftsrahmenplan eine wichtige Fachgrundlage für:

  • Beurteilungen in Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Vorhaben im Freiraum
  • die Berücksichtigung ökologischer Aspekte für weitere Fachplanungen
  • die kommunale Landschaftsplanung
  • Aufgaben der Umweltverwaltung.

Mit seiner regionalen Betrachtungsebene stellt der Landschaftsrahmenplan eine kritische Schnittstelle zwischen landesweiten und kommunalen Planungen dar. Somit kann er im Vergleich zu Landesplanungen detailliertere und konkretere Aussagen mit lokalem und regionalem Input anbieten, sowie ökologische Funktionen und Prozesse, die oft über kommunale Grenzen hinauswirken, besser im Vergleich zu kommunaler Landschaftspläne berücksichtigen.

Um die viele Nutzungskonkurrenzen in der Landschaft – ob Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Stromerzeugung, Freizeit und Erholung oder Gewerbe- und Wohnflächen – nachhaltig zu steuern, braucht es fundierte Planungskonzepte. Der Landschaftsrahmenplan setzt dafür einen Rahmen aus Sicht der Natur und Landschaft und gibt Impulse für eine zukunftsfähige regionale Entwicklung. Dies ist in verschiedene Arbeitsschritte bzw. Bestandsteile gegliedert:

  • Als erster Schritt ist der aktuelle Zustand der mit Natur und Landschaft zusammenhängenden Schutzgüter (Gesundheit des Menschen, Kultur- und sonstige Sachgüter (z.B. Denkmäler, Landschaft, insbesondere Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Wasser) darzustellen und zu bewerten (Analyse der Schutzgüter).
  • Darauf basiert das Zielkonzept, das jeweils für die einzelnen Schutzgüter konkrete Entwicklungs- und Erhaltungsziele formuliert. Darüber hinaus sind Szenarien verschiedener Entwicklungsrichtungen (mit weniger Steuerung, mit hoher Steuerung, Trend) abgearbeitet.
  • Aus den Zielen und den Szenarien der Raumentwicklung ist ein landschaftsbezogenes Leitbild abgeleitet, das eine Vision von Natur und Landschaft für die Region skizziert.
  • Das Ganze fließt dann in ein Entwicklungs- und Handlungskonzept ein, worin die Ziele mit entsprechenden Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung weiter konkretisiert werden. Diese Konkretisierung erfolgt aus fachlicher Sicht und beinhaltet auch zugeordnete Flächenkulissen und räumliche Darstellungen der vorgeschlagenen Maßnahmen. Außerdem enthält dieser Teil Vertiefungsmodule zum regionalen Biotopverbund und zum regionalen Kompensationskonzept.

 

Somit bietet der Landschaftsrahmenplan eine hervorragende Grundlage für die Festlegungen im Regionalplan (vor allem im Freiraumbereich) sowie für weitere Fachplanungen und Aufgaben in der Regionalplanung sowie auf der kommunalen Ebene.

Der Text und Karten der verschiedenen Teile finden Sie hier.

 

Die Verbandsversammlung hat am 23. Juli 2010 den Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsrahmenplan Ostwürttemberg und die Fortschreibung des Regionalplans gefasst. Geplant dabei war eine parallele Erarbeitung der beiden Pläne. Aufgrund der Dringlichkeit wurden die Themenkomplexe Erneuerbare Energien und Rohstoffsicherung zunächst als Teilfortschreibungen des Regionalplans durchgeführt. Die Teile der Analyse der Schutzgüter und des Zielkonzepts des Landschaftsrahmenplans wurden parallel dazu erarbeitet und bildeten eine wesentliche Grundlage dafür, v.a. in der strategische Umweltprüfung zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Teilfortschreibungen (§ 2a LplG bzw. § 9 ROG).

Der Prozess der Landschaftsrahmenplanung wurde von einer Arbeitsgruppe aus orts- und fachkundigen Experten inhaltlich begleitet („AG Raum und Landschaft“). Zur Entwicklung des Leitbildes für die Region hat der Regionalverband darüber hinaus zwei Workshops durchgeführt, in denen sich interessierte Bürger/innen und Mandatsträger/innen aus der Region einbringen konnten.

Der erste Teil des Landschaftsrahmenplan Ostwürttembergs (Grundlagen, Analyse, Zielkonzept und Leitbild) wurde Ende 2018 abgeschlossen und in einer Broschüre zusammengefasst. Der zweite Teil (Entwicklungskonzept und Handlungsprogramm) ist seit März 2020 weitestgehend abgeschlossen. Nach deren Fertigstellung werden die beiden Teile zusammengefügt und ein förmliches Anhörungsverfahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 11 (2) NatSchG) durchgeführt. Die Endfassung wird danach als eigenständiges Planwerk veröffentlicht.