PRESSEMITTEILUNG 29.03.2023
Die Regelungen für die Zulassung von Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikprojekten in
Ostwürttemberg und die Neubewertung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen der Flurbilanz 2022 in
Ostwürttemberg waren neben der Stellungnahme zu kommunalen Planungsverfahren die wesentlichen
Beratungsgegenstände des Regionalverbands in seiner letzten Sitzung.
Der Regionalverband Ostwürttemberg hat Ende vergangenen Jahres begonnen, in Ostwürttemberg
weitere Flächen für die Windenergie und für die Freiflächenphotovoltaiknutzung zu erarbeiten. Damit
soll Klarheit geschaffen werden, wo in der Region die Nutzung erneuerbarer Energien Vorrang vor
allen anderen Nutzungen haben soll. Damit verbunden wird es sein, dass außerhalb dieser Flächen der
Schutz von Landschaft und vielen Naturschutzfunktionen im Freiraum der Region höheren Wert haben
wird. Der Regionalverband strebt an, mit seinen Ausweisungen 1,8 % der Regionsflächen für die
Nutzung durch Windenergieanlagen bereitzustellen sowie mindestens 0,2 % der Regionsfläche als
Gebiete festzulegen, in denen die Nutzung der Sonnenenergie durch Photovoltaikanlagen Vorrang vor
allen anderen Nutzungen haben soll. Nach der Bekanntgabe des beschlossenen Planungsprozesses
haben den Regionalverband eine Vielzahl von Anregungen, Informationen und Wünschen von Seiten
der Kommunen, von Projektierern, von Unternehmen und Fachbehörden erreicht, zu Flächen und
Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese werden von der Verwaltung des
Regionalverbands nun bearbeitet. Darüber hinaus werden Kriterienkataloge für die
Planungsfestsetzungen erarbeitet, durch die festgelegt wird, wo die Flächenkulissen liegen, in denen
die Nutzung von Wind- und Sonnenergie künftig gestattet sein wird. Deshalb werden zunächst Räume
gesucht, die ein ausreichendes Windpotenzial aufweisen, aus diesen sind Flächen auszuschließen, in
denen eine Baugenehmigung für Windenergieanlagen von vornherein rechtlich ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus werden noch weitere Gesichtspunkte betrachtet, um Räume zu kennzeichnen, in denen
eine Festlegung geeigneter Flächennutzungen für Windenergieanlagen möglich ist.
In gleicher Weise werden Kriterien für die Solarnutzung erarbeitet, dies umfasst beispielsweise die
Betrachtung der Sonneneinstrahlung, der Hangneigung und nicht zuletzt die landwirtschaftliche
Qualität der betreffenden Flächen.
Deshalb hat sich der Regionalverband in seiner Sitzung auch mit den neuen Flurbilanzen in der Region
Ostwürttemberg auseinandergesetzt, die die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und
ländlichen Raum erarbeitet hat. Die Flurbilanz bewertet die landwirtschaftlichen Flächen nach einer
fünfstufigen Skala. Diese Festlegungen sind Grundlagen für die Bewertung vieler Nutzungen in
Ostwürttemberg und damit auch für die Nutzung erneuerbarer Energien. Die
Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen nur auf unterwertigen Flächen, die sich weniger für eine
landwirtschaftliche Produktion eignen, festgesetzt werden. Auf der Grundlage der
Wirtschaftsfunktionenkarte und der Flurbilanz 2022 weist der Regionalverband beispielsweise
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft aus, um landwirtschaftliche Flächen für die Zukunft für die Produktion von Lebens- und Futtermitteln zu sichern. Die Flurbilanz findet ebenso
Berücksichtigung in den Siedlungsentwicklungsmöglichkeiten der Kommunen und in vielen weiteren
Festsetzungen in der Region Ostwürttemberg, durch die die Nutzungen im Freiraum auf weniger
werthaltige Böden gelenkt werden soll. Die Mitglieder des Regionalverbandes haben daher
beschlossen, die Daten der Flurbilanz 2022 sowohl in der Flächenkulisse für Vorrangebiete sowie
Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft als auch für die weitere Siedlungsentwicklung, sowie nicht
zuletzt für die Freiflächenphotovoltaiknutzung anzuwenden. Die konkreten Flächenkulissen werden
voraussichtlich nach der Sommerpause in einer ersten informellen Abstimmung mit den Kommunen
und Fachbehörden abgestimmt werden.