17. Mai 2024

1. Anhörung der Teilfortschreibung Windenergie 2025 – Öffentlichkeitsbeteiligung

Bürgerinnen und Bürger können im Zeitraum vom 06. Mai bis 30. Juni Ihre Stellungnahme zum Planentwurf der Teilfortschreibung Windenergie 2025 beim Regionalverband Ostwürttemberg abgeben.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Er umfasst 30 neue Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen, die 4.537 ha der Regionsfläche Ostwürttembergs und damit 2,1% regionale Fläche einnehmen. Die bereits bestehenden Vorranggebiete der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien aus dem Jahr 2014 bleiben unverändert und werden übernommen.

Die Planungsunterlagen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalplans Ostwürttemberg, die zur Beteiligung gem. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz ausliegen, finden Sie digital auf unserer Homepage und können von allen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes sowie bei den Landratsämtern Heidenheim und Ostalbkreis während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Zu dem Planentwurf (Plansätze, Lageplan), dessen Begründung und dem Umweltbericht können alle Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Regionalverband Ostwürttemberg bis spätestens 30. Juni 2024 schriftlich, per E-Mail an erneuerbare@ostwuerttemberg(dot)org, elektronisch über die Beteiligungsplattform https://beteiligung-regionalplan.de/ostwuerttemberg-wind oder zur Niederschrift Stellung nehmen.

 

Hinweis:
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Der Regionalverband Ostwürttemberg prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.